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Die Spaten Brauerei
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Spaten Reinheitsgebot

Das Deutsche Reinheitsgebot

Im Jahre 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern das sogenannte Reinheitsgebot. Zum Brauen von Bier durfte in Zukunft nur noch Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden. Unter sorgfältigen hygienischen Bedingungen lassen sich alleine mit diesen drei Rohstoffen und der Hefe, die seit jeher beim Brauprozess beteiligt war, aber erst im 19. Jahrhundert entdeckt und im Lebensmittelrecht verankert wurde, erstklassige Biere herstellen.

Schauen Sie sich doch die Urkunde des Reinheitsgebots an!

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ERLASS AM TAG DES DEUTSCHEN BIERES

Am 23. April (= Tag des Deutschen Bieres) erließ der bayrische Herzog Wilhelm IV. im Jahre 1516 das Deutsche Reinheitsgebot, um der Bierpanscherei seiner Zeit ein Ende zu setzen. Es wurde bestimmt, dass zum Bierbrauen nur Wasser, Hopfen und Gerste verwendet werden darf. Die Zugabe von Hefe wurde erst später ergänzt, als man in der Lage war, Hefe in Reinzucht zu vermehren. Auch heute noch brauen die deutschen Brauer nach dem Reinheitsgebot und bieten damit dem Verbraucher garantierte höchste Qualität in allen Produktionsstufen.

Quelle: www.brauer-bund.de

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